Ärztliche Zweitmeinung


Seit 2019 besteht die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, sich vor einer geplanten Operation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Im gynäkologischen Bereich handelt es sich bei solchen Eingriffen häufig um die Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie).



Die ärztliche Zweitmeinung soll Ihnen als unabhängige Beratung zusätzliche Sicherheit geben, ob der Eingriff wirklich notwendig ist und Sie ggf. über mögliche Handlungs- und Therapiealternativen informieren, damit Sie für sich die richtige Entscheidung treffen können. Bitte bringen Sie dazu die Befunde und eine Überweisung Ihres behandelnden Frauenarztes mit.

 

Ausgenommen vom Zweitmeinungs-Verfahren sind bösartige Krebserkrankungen, weil es bei diesen Erkrankungen zu einer Verzögerung der Behandlung kommen kann, die sich nachteilig auf den weiteren Behandlungsverlauf auswirken könnte.

 

Falls bei Ihnen eine Operation geplant ist und Sie gerne einen zweiten Arzt konsultieren möchten, vereinbaren Sie einen Termin in unser Praxis.